Geheime Staatspolizei
(Gestapo)


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Die Geheime Staatspolizei wurde auf Betreiben Hermann Görings, dem Chef der preußischen Polizei, 1933 gegründet und von Beginn an mit weitgehenden Kompetenzen ausgestattet. Bis 1944 zählte die Gestapo 30.000 Mitglieder.

Ab 1936 konnte sie ohne richterlichen Beschluß Durchsuchungen und Verhaftungen durchführen und Personen in Konzentrationslager schicken lassen, sie foltern oder umbringen. Die Leitung der politischen Polizei war in den ersten Monaten der NSDAP-Regierung noch Ländersache. Bis Anfang 1934 unterstand jedoch die Länderpolizei dem Befehl Heinrich Himmlers.

Ihre vorrangige Aufgabe war die Erforschung und Bekämpfung aller "staatsgefährdenden Bestrebungen" im gesamten Staatsgebiet. Der Gestapo waren in der Wahl ihrer Mittel keine Grenzen gesetzt.

Mit der Ernennung Himmlers zum Chef der gesamten deutschen Polizei im Juni 1936 wurde die Gestapo der SS unterstellt und somit in die NSDAP eingegliedert. Seit 1936 waren Gestapo, Kriminalpolizei und Grenzpolizei als Sicherheitspolizei zusammengefaßt. Drei Jahre später wurden sie mit dem SD im Reichssicherheitshauptamt vereinigt.

In den Konzentrationslagern unterlagen die Verhöre der Häftlinge dem Aufgabenbereich der Gestapo, die dann auch über weitere Maßnahmen bis hin zur sogenannten "Sonderbehandlung", d.h. der Exekution ohne richterlichen Beschluß, entschied. Nach Kriegsausbruch begleiteten viele Gestapo-Beamte in den Reihen der SS die deutsche Armee bei ihren Eroberungsfeldzügen und organisierten die Verschleppung der dort lebenden Juden in die Konzentrationslager.

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